Individuelle rechtliche
Hilfe – verlässlich und abgestimmt.
Vorsorge klären – verständlich und sicher entscheiden.
Unterstützung auf Augenhöhe – mit Fokus auf Selbstbestimmung.
Ich übernehme rechtliche Betreuung für Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst regeln können. Die Betreuung wird vom Gericht bestellt und übernimmt verschiedene Bereiche, wie Gesundheitssorge, Finanzen, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung gegenüber Behörden u.a.
Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Selbstbestimmung der betreuten Person so weit wie möglich zu erhalten. Die Betreuung wird auf die Bedürfnisse der betroffenen Person zugeschnitten und unterliegt regelmäßiger gerichtlicher Kontrolle.
Gerne unterstütze ich auch bei der Beantragung der Betreuung.
Wer wichtige Entscheidungen für die Zukunft nicht dem Zufall überlassen möchte, sollte frühzeitig vorsorgen. In einem persönlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam alle Fragen rund um die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht.
Mit einer Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie wünschen – oder ablehnen – für den Fall, dass Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Die Vorsorgevollmacht ermöglicht es Ihnen, eine Vertrauensperson zu benennen, die in Ihrem Sinne handelt, z. B. bei finanziellen oder gesundheitlichen Entscheidungen.
Die Beratung soll helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen – verständlich, individuell und rechtssicher.
Rechtliche Betreuung bedeutet mehr als das Erledigen von Formalitäten – sie ist eine Form der Begleitung im Leben. Manchmal braucht es jemanden, der darin begleitet, die Angelegenheiten zu regeln. Betreuung als partnerschaftlicher Prozess: zuhören, beraten und handeln gemeinsam mit der betreuten Person – nicht über sie hinweg. Ziel ist es, Selbstbestimmung zu erhalten oder zu verbessern und individuelle Entscheidungen zu ermöglichen. So kann eine Begleitung und Unterstützung eine rechtliche Betreuung auch ersetzen oder verhindern.
Gute Begleitung orientiert sich an den persönlichen Lebensumständen und Wünschen – respektvoll, menschlich und auf Augenhöhe.
Ein zentrales Ziel der rechtlichen Betreuung ist es, die Teilhabe und Inklusion zu fördern.
Die Begleitung umfasst die Förderung der Selbstbestimmung. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, die Teilnahme an sozialen und kulturellen Angeboten sowie die Förderung von Aktivitäten.
In belastenden Lebenssituationen oder bei anhaltenden Konflikten kann ein Blick von außen hilfreich sein. Die systemische Familientherapie bietet Raum für Austausch, Verständnis und Veränderung. Wir schauen auf Beziehungsmuster, Kommunikationswege und die Stärken des Systems – sei es in der Familie, Partnerschaft oder im sozialen Umfeld. Ziel ist es, neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln und wieder in Verbindung zu kommen – mit sich selbst und miteinander.
Die systemische Supervision richtet sich an Fachkräfte, Teams und Organisationen, die ihre berufliche Praxis reflektieren möchten. Ob Fallbesprechung, Teamdynamik oder berufliche Weiterentwicklung – Supervision unterstützt dabei, Klarheit zu gewinnen, Ressourcen zu stärken und professionell zu handeln.
Ich begleite Sie mit einem wertschätzenden, lösungsorientierten Blick – vertraulich und respektvoll.
Mein Betreuungsbüro unterstützt in allen Fragen rund um die rechtliche Betreuung. Wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund von Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, wichtige Entscheidungen eigenständig zu treffen, stehe ich Ihnen als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.
Ich biete Beratung und Unterstützung bei der Beantragung einer rechtlichen Betreuung, übernehme die Bestellung als gesetzlicher Betreuer und begleite Sie durch den Prozess. Ziel ist es, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu wahren und sie in ihren Lebensbereichen zu fördern – sei es im Gesundheitsbereich, bei der Finanzverwaltung oder bei rechtlichen und administrativen Aufgaben.
Eine rechtliche Betreuung wird beim zuständigen Betreuungsgericht beantragt – meist durch Angehörige, Ärzte oder Betroffene selbst. Gerne unterstütze ich Sie im Betreuungsbüro Birkenstock aus Michelstadt im Odenwald dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen und den Antrag rechtssicher zu formulieren. Die Betreuung wird eingerichtet, wenn jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen eigenständig zu treffen.
Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie frühzeitig selbst festlegen, wer im Ernstfall für Sie entscheiden soll – etwa bei Gesundheitsfragen oder finanziellen Angelegenheiten. Eine rechtliche Betreuung wird hingegen vom Gericht bestellt, wenn keine Vorsorge getroffen wurde. Ich, Heiko Birkenstock, berate Sie in meinem Betreuungsbüro in Michelstadt ausführlich, welche Vorsorgemöglichkeiten für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind – individuell, rechtssicher und verständlich.
Ein gesetzlicher Betreuer kümmert sich je nach gerichtlicher Bestellung um bestimmte Lebensbereiche: etwa Gesundheitssorge, Vermögensverwaltung, Wohnungsangelegenheiten oder die Vertretung bei Behörden. Ziel ist es stets, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu erhalten und zu fördern. Im Betreuungsbüro Birkenstock übernehme ich diese Aufgaben verantwortungsvoll – mit Respekt, Erfahrung und Augenmaß.
Ob eine rechtliche Betreuung notwendig ist, entscheidet ausschließlich das Betreuungsgericht – nach sorgfältiger Prüfung der persönlichen Situation. Grundlage dafür ist in der Regel ein ärztliches Gutachten, das klärt, ob jemand aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln. Als gesetzlicher Betreuer im Odenwaldkreis unterstütze ich Sie in meinem Betreuungsbüro bei allen Schritten – von der Antragstellung bis zur gerichtlichen Entscheidung.